/ AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Linser HOSPITALITY GmbH (FN280611 p)

Stand: 01.11.2013

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Linser Hospitality GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, weshalb der Auftraggeber auf dessen Geltendmachung ausdrücklich verzichtet. Stillschweigen bzw. die widerspruchslose Erbringung der von der Linser Hospitality GmbH geschuldeten Leistung gelten weder als Anerkennung noch als Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

2. Umfang der Leistungen der Linser Hospitality GmbH

 

Der Umfang der vertraglich individuell vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots der Linser Hospitality GmbH.

Es verbleibt im alleinigen Ermessen der Linser Hospitality GmbH, auf welche Weise und durch wen die beauftragten Leistungen im konkreten erbracht werden.

 

3. Vertragsabschluß

 

Aufträge sind vom Auftraggeber schriftlich zu erteilen; hiezu wird dem Auftraggeber regelmäßig von der Linser Hospitality GmbH ein Angebotsformular übermittelt, welches vom Auftraggeber zu unterfertigen ist. Mit Unterfertigung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. – Der Auftraggeber verpflichtet sich, zugleich mit dieser schriftlichen Auftragserteilung eine Vereinbarung über den ausschließlichen Gerichtsstand des Bezirksgerichts A-6020 Innsbruck hinsichtlich des geschlossenen Vertragsverhältnisses zu unterfertigen.

 

4. Auflösung (Rücktritt / Stornierung / Kündigung) des Vertrages

 

Der Auftraggeber kann bis 7 Tage vor Durchführung der Leistungserbringung durch die Linser Hospitality GmbH vom Vertragsverhältnis zurücktreten bzw. dieses auflösen.

Für diesen Fall hat der Auftraggeber der Linser Hospitality GmbH unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen nachstehende Prozentsätze des vereinbarten Honorars zu erstatten:

Auflösung bis 30 Tage vor dem Beginn der Leistungserfüllung: 50 %

Auflösung bis 21 Tage vor dem Beginn der Leistungserfüllung: 65 %

Auflösung bis 7 Tage vor dem Beginn der Leistungserfüllung: 80 %

Eine spätere Auflösung des Vertragsverhältnisses lässt den vollen Honoraranspruch der Linser Hospitality GmbH unberührt.

Die von der Linser Hospitality GmbH zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertragsverhältnisses bereits verauslagten Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc., sind vom Auftraggeber jedenfalls zur Gänze zu ersetzen.

Nimmt der Auftraggeber nicht die volle vertraglich vereinbarte Leistung der Linser Hospitality GmbH in Anspruch, besteht für den Auftraggeber kein Rückvergütungs- oder Rückbehaltungsanspruch.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Linser Hospitality GmbH, so behält die Linser Hospitality GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist der Abrechnung jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, zugrunde zu legen.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat der Linser Hospitality GmbH sämtliche für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen organisatorischer, technischer und tatsächlicher Natur zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Vertragerfüllung durch die Linser Hospitality GmbH bekannt werden.

 

6. Haftung / Schadenersatz

 

Die Linser Hospitality GmbH haftet dem Auftraggeber für von ihr oder ihren Leuten verursachte Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Linser Hospitality GmbH zurückzuführen ist.

 

7. Schutz des geistigen Eigentums

 

Die Urheberrechte an den von der Linser Hospitality GmbH geschaffenen Werken verbleiben bei dieser. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Linser Hospitality GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung hieraus resultierender rechtlicher (Schadenersatz-) Ansprüche.

 

8. Honorar und Kosten

 

Die Linser Hospitality GmbH erhält vom Auftraggeber ein Honorar für die von ihr zu erbringenden Hauptleistungen nach Maßgabe folgender Richtlinien:

Mangels einer abweichenden Regelung gilt ein Stundensatz von EUR 150,00 zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe als vereinbart.

Eine abweichende Honorarvereinbarung unterliegt der Schriftlichkeit und wird als Pauschalabgeltung geschlossen, ungeachtet des tatsächlich getätigten Aufwandes.

Die Linser Hospitality GmbH ist berechtigt, zur Abgeltung von mit der Natur des Beratungsauftrages regelmäßig anfallenden Nebenleistungen aller Art (Vorarbeiten, Unterlagenstudium, Korrespondenz, etc.) ohne Erbringung konkreter Nachweise einen Pauschalersatz von 20 % des für die Hauptleistung vereinbarten Honorars zu fordern.

Die Linser Hospitality GmbH ist berechtigt, bereits vor Leistungserbringung eine Akontozahlung auf das vereinbarte Honorar im Ausmaß von bis zu 50 % zu verlangen und sodann – dem Arbeitsfortschritt entsprechend – Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Linser Hospitality GmbH zur Zahlung fällig.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung (Nachweis) der Linser Hospitality GmbH vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Linser Hospitality GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.

 

9. Dauer des Vertrages

 

Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit dem Abschluss der vereinbarten Leistung.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

10. Rechtswahl / Gerichtsstand

 

Auf das Vertragsverhältnis ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anzuwenden.

Erfüllungsort für Honoraransprüche der Linser Hospitality GmbH ist A-6020 Innsbruck.

Für Streitigkeiten jedweder Art aus dem Vertragsverhältnis ist ausnahmslos das Bezirksgericht A-6020 Innsbruck zuständig.

 

11. Sonstiges

 

Die Aufrechnung von Ansprüchen des Auftraggebers mit dem Honoraranspruch (Haupt- und Nebenleistungen sowie Barauslagenersatz) der Linser Hospitality GmbH ist in allen Fällen ausgeschlossen.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und des unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und dem Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

Änderungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.